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Mandanteninformationssystem - Heidelore Großmann-Schwarz


15. Mai 2008

Ehrenamtliche Tätigkeit von Vorstandsmitgliedern und Zahlung von Vergütungen

Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurde die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 26a EStG eingeführt, wonach z. B. Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im Dienst oder Auftrag eines gemeinnützigen Vereins bis zur Höhe von 500 € im Jahr steuerfrei bleiben (vgl. 12/2007). (weiterlesen…)