Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil unter Berufung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes entschieden, dass Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren eines Vereins umsatzsteuerliches Entgelt für die Leistungen des Sportvereins an seine Mitglieder sein können, wenn sie für die Möglichkeit der Nutzung von Sportanlagen bezahlt werden. (weiterlesen…)