Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) soll der bestehende Weiterentwicklungsbedarf in der Pflegeversicherung geregelt werden. Die Finanzierung der schrittweisen Erhöhung der Leistungen (u. a. schrittweise Anhebung der ambulanten Sachleistungen, des Pflegegelds etc.) erfolgt durch eine Erhöhung der Beiträge. (weiterlesen…)