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Mandanteninformationssystem - Heidelore Großmann-Schwarz


15. April 2008

Betriebsnummern – Zentrale Vergabestelle

Mit der Einstellung des ersten Beschäftigten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, Auszubildende, 400 € Kräfte) unterliegt ein Betrieb der Meldepflicht und benötigt eine Betriebsnummer (§ 5 DEÜV).

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