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Mandanteninformationssystem - Heidelore Großmann-Schwarz


Define: EBITA

EBITDA steht für “Earnings before interests, taxes, depreciation and amortization” und ist die absolute Ertragskennzahl eines Unternehmens. Der Begriff bezeichnet das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte.

Das EBITDA ist eine international weitverbreitete und eine der aussagekräftigsten Erfolgskennzahlen um die operative Ertragskraft einer Gesellschaft zu beurteilen. Die Bilanzkennzahl ermöglicht Vergleiche bei der operativen Ertragskraft von Gesellschaften, die international betrachtet, unter verschiedenen Gesetzgebungen bilanzieren.

Aus diesem Grund ist der Vergleich der operativen Ertragskraft ist im Gegensatz zum Vergleich auf Basis des ausgewiesenen Jahresüberschuß aussagekräftiger. Dabei wird das Betriebsergebnis, das mit dem Jahresüberschuss nicht identisch ist, um bestimmte Faktoren bereinigt.

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Define: EBITA ist Beitrag Nr. 50
Autor:
admin am 16. September 2009 um 11:57
Kategorie:
Glossar
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