Im Rahmen von Umsatzsteuerprüfungen durch die Finanzämter kommt es häufig zu Beanstandungen und zur Nichtanerkennung von geltend gemachten Vorsteuern, wenn der Rechnungsadressat nicht mit dem Leistungsempfänger übereinstimmt. Dies kann zur Notwendigkeit von Rechnungsberichtigungen führen, was bei einer Vielzahl von Rechnungen (z. B. bei Neubauten oder umfangreichen Sanierungen) mit hohem Aufwand verbunden ist. (weiterlesen…)